Thüringer Staatskanzlei – Förderprogramm jugendkulturelle Fachkräfte

Die Thüringer Staatskanzlei fördert Jugendkulturarbeit durch Finanzierung von Arbeitsplätzen in diesem Bereich.
Thüringer Staatskanzlei
Abteilung Kultur und Kunst
Regierungsstraße 73
99084 Erfurt

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung des Förderprogramms jugendkulturelle Fachkräfte

Der Freistaat Thüringen fördert die Schaffung von Arbeitsplätzen im jugendkulturellen Bereich. Durch Unterstützung der kulturellen Jugendarbeit sollen jungen Menschen kulturelle Angebote nähergebracht werden. Die Förderung beläuft sich auf 2.000 € pro Monat.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung kann von Verbänden und Vereinigungen aus Thüringen beantragt werden, welche jugendkulturelle Fachkräfte anstellen. Vorhaben im Ausland werden nicht unterstützt.

Anträge auf Förderung müssen bis zum 30.06. eines jeden Jahres bei der Thüringer Staatskanzlei eingereicht werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses für Personalausgaben vergeben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

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Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

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