Integrationsamt Hamburg – Job 4000 - Berufliche Integration schwer behinderter Menschen

Mit dem Programm "Job 4000" werden Unternehmen in Hamburg unterstützt, die schwerbehinderte Menschen einstellen.
Integrationsamt
Hamburger Straße 47
22083 Hamburg

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Die Förderziele des Programms „Job 4000“

Mit dem Programm "Job 4000" soll es schwerbehinderten Menschen ermöglicht werden, in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert zu werden. Deshalb werden Arbeitgeber gefördert, die u. a. Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen. Das Programm "Job 4000" wird gemeinsam von Bund und Ländern getragen und besteht seit dem Jahr 2007.

Voraussetzungen für die Förderung

Durch das Projekt werden ausschließlich laufende Kosten getragen. Eine Förderung kann von allen Organisationen beantragt werden, die in Hamburg ansässig sind. Es werden keine Projektvorhaben im Ausland unterstützt. Die Förderanträge können bei der Agentur für Arbeit, Hamburg oder beim Jobcenter für Schwerbehinderte Hamburg, Stresemannstraße 163, 22769 Hamburg eingereicht werden und müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2026 eingehen.

Das wird im Detail gefördert

Es können nur Mitarbeiterkosten gefördert werden. Zu beachten ist, dass sich die Förderung auf die Bereiche Inklusion und Behinderung beziehen muss. Die antragstellende Organisation erhält von der Förderung Job 4000 - Durchführungsgrundsätze zum Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwer behinderter Menschen einen Zuschuss.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

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Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

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Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit