Bundesagentur für Arbeit – Eingliederungszuschüsse

Der Zweck des Programms „Eingliederungszuschüsse“ besteht in der Förderung der beruflichen Eingliederung von Personen, deren Vermittlung erschwert ist.
Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

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Die Förderziele des Programms „Eingliederungszuschüsse“

Das Programm der Bundesagentur für Arbeit unterstützt bei der beruflichen Eingliederung von Personen, deren Vermittlung erschwert ist. Es werden Förderungen an Arbeitgeber gezahlt, wenn davon auszugehen ist, dass die Einarbeitung eines Bewerbers länger dauern wird als gewöhnlich. Außerdem erstattet die Bundesagentur für Arbeit auf Antrag die Kosten für eine Probebeschäftigung von Arbeitenden von bis zu drei Monaten sowie Zuschüsse zur Aus- oder Weiterbildung. Der Eingliederungszuschuss beträgt bis zu 50 % des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich laufende Kosten von der Förderung übernommen. Die Förderung kann von Organisationen in ganz Deutschland beantragt werden. Es wird erwartet, dass die Arbeitskraft auch über die Förderdauer hinaus weiter beschäftigt wird. Die Nachbeschäftigungszeit entspricht in der Regel der Förderdauer; sie beträgt maximal zwölf Monate.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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