Die Förderziele des Programms „Zuwendungen aus der Fischereiabgabe“
Das Programm führt die Abgaben, die Angler und Fischer für das Befischen brandenburgischer Gewässer entrichten müssen, zweckgebunden wieder der Förderung des Fischereiwesens zu. Es werden Muster- und Lehrbetriebe sowie Einrichtungen der Aus- und Fortbildung der Fischerei gefördert. Zudem können Projekte zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen von Fischen, Untersuchungen der Lebens- und Umweltbedingungen von Fischen sowie Verhütung und Verhinderung von Fischkrankheiten Unterstützung erhalten.
Die maximale Förderhöhe beträgt in der Regel 80 % der förderfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen für die Förderung
Es können ausschließlich Vorhaben in Brandenburg mit Fördermitteln unterstützt werden. Vor der Antragstellung sollte mit der LELF Kontakt aufgenommen werden.