Die Förderziele des Europäischen Sozialfonds (ESF+) (2021–2027)
Der Bund fördert mit Mitteln der Europäischen Kommission Projekte zu den Themen Arbeitsmarkt, Aus- und Weiterbildung, Armutsbekämpfung und soziale Gerechtigkeit. Konkret werden etwa folgende Maßnahmen unterstützt:
- Erleichterung des Zugangs zu Arbeit und Bildung
- Inklusionsmaßnahmen
- Integrationsmaßnahmen von Nicht-EU-Bürgern
- Gewährleistung des Zugangs zu sozialer Absicherung
- Soziale Integration von Benachteiligten
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Fördermittel beantragen können Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereine aus ganz Deutschland. Es werden verschiedene Programme von Bund und Ländern ausgeschrieben. Zentraler Ansprechpartner ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.