G.I.B. – Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die von Insolvenz bedroht sind.
Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G.I.B.
Im Blankenfeld 4
46238 Bottrop

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung von Unternehmen, die von Insolvenz bedroht sind. Auch Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen werden unterstützt.

Die Organisation fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 60.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Programm fördert Projekte und laufende Kosten von Organisationen. Fördermittel des Programms werden nur an kleine und mittlere Unternehmen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben. Es können Zuschüsse in Höhe von bis zu 80% über einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt werden. Projekte im Ausland können keine finanzielle Unterstützung erhalten.

Interessierte Organisationen können Anträge direkt bei der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.

Das wird im Detail gefördert

Es können Personal- und Sachkosten sowie Beratungsangebote gefördert werden. Die Förderung erfolgt in Form von finanziellen Zuschüssen.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit