LKSH – Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen

Die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen dient dazu, die Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein zu stärken.
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Hamburger Str. 115
23795 Bad Segeberg

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen

Durch die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen soll die Schleswig-Holsteinische Forstwirtschaft gefördert werden. Augenmerk liegt u.a. auf der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Das Förderprogramm richtet sich an die Branche der Agrarwirtschaft, insbesondere an die Subbranchen der Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Die Förderung geht von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Hostein aus.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Fördermittel können sowohl für Projekte als auch für laufende Kosten bezogen werden. Wichtig ist der regionale Bezug zu Schleswig-Holstein. Für Projekte im Ausland stehen keine Fördergelder bereit. Vor dem Einreichen eines Förderantrags muss eine Beratung durch einen Bezirksförster erfolgen.

Das wird im Detail gefördert

Mit der Förderung werden nur Kosten für die Infrastruktur unterstützt. Die Förderung vergibt Zuschüsse.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit