Die Zielsetzung des Programms zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen
Das Programm zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen fördert waldbauliche Maßnahmen und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in Niedersachsen. Dabei unterstützt das Programm nur Organisationen aus der Agrarwirtschaft und hat sich dabei auf die Subbranche der Forstwirtschaft spezialisiert.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte gefördert. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Niedersachsen tätig sind, beantragt werden. Antragsberechtigt sind Personen und Verbände im Besitz von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, kommunale Körperschaften (wie Städte und Gemeinde) sowie Anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in Niedersachsen. Eine Förderung durch die Maßnahme für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Die Mindestfördersumme liegt bei 1.000€.
Informationen zur Antragstellung sind auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einzusehen. Je nach Art der Maßnahme können Förderanträge bis zum 31.03., 30.04., 30.06. oder 30.09. eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Im Rahmen der Förderung werden Zuschüsse vergeben. Es werden z.B. folgende Maßnahmen gefördert:
- Erstaufforstung
- Naturnahe Waldbewirtschaftung
- Jungbestandspflege
- Bodenschutzkalkung
- Forstwirtschaftliche Infrastruktur