Landesforst MV – Steigerung des Freizeitwertes der Wälder

„Steigerung des Freizeitwertes der Wälder“ erhöht den Freizeitwert der Wälder in Mecklenburg-Vorpommern durch Erholungs- und Verweileinrichtungen.
Landesforst Mecklenburg-Vorpommern
Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin

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Die Förderziele des Programms „Steigerung des Freizeitwertes der Wälder“

Das Programm „Steigerung des Freizeitwertes der Wälder“ fördert die Anlage von Walderlebnis- und -lehrpfaden sowie Rad-, Wander-, und Reitwegen, um den Freizeitwertes der Wälder in zu steigern.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen für die Förderung

Organisationen aus Mecklenburg-Vorpommern sind berechtigt Fördergelder zu beantragen. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt. Stichtage für die Einreichung des Antrags sind der 1. Februar, 30. April, 15. August und 5. November.

Das wird im Detail gefördert

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen unter anderem:

  • die Anlage von Rad-, Wander- und Reitwegen
  • der Bau von Erholungseinrichtungen
  • die Erschließung historischer, kultureller sowie landschafts- und naturschutzwertvoller Bestandteile
  • die Anlage von Walderlebnis- und -lehrpfaden
  • fachliche Untersuchungen, Erhebungen, Analysen, Gutachten und Erhebungen zur Vorbereitung von Maßnahmen zur Steigerung des Freizeitwertes

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

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Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

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Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit