Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

MS/LSA – Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen in Sachsen-Anhalt.
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 49a
39112 Magdeburg

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Die Zielsetzung der Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen (Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB)

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt (MS/LSA) hat sich der Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen in Sachsen-Anhalt verschrieben. Durch fachliche und persönliche Weiterbldungsmaßnahmen soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt und deren wirtschaftlicher Erfolg gefördert werden. Insbesondere zielt die Förderung auf die Qualifizierung von Mitarbeitern und die Integration von älteren und behinderten Menschen ab.

Die Förderung wird vom Land Sachsen-Anhalt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden sowohl Projekte als auch laufende Kosten von der Förderung gedeckt. Die Förderung kann nur von Unternehmen und Verbänden beantragt werden, die in Sachsen-Anhalt tätig sind. Eine Unterstützung für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Es werden maximal 80% der gesamten Ausgaben bezuschusst.

Die Richtlinien sowie Antragsformulare werden auf der Webseite der Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt bereitgestellt. Interessierte Organisationen können Förderanträge direkt beim Fördergeber einreichen. Anträge werden bis Ende Juni 2022 entgegen genommen. Die Maßnahmen müssen bis Ende 2022 abgeschlossen sein.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Förderfähig sind:

  • Weiterbildungsmaßnahmen
  • Beratungs- und Begleitleistungen

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit