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Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH): Landesprogramm Arbeit - Prioritätsachse A - Existenzgründungen aus Nichterwerbstätigkeit

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit in der Vorgründungsphase in Schleswig-Holstein.
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Arbeitsmarkt- und Strukturförderung Fleethörn 29–31 24103 Kiel

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Förderzweck des Programms "Landesprogramm Arbeit - Prioritätsachse A - Existenzgründungen aus Nichterwerbstätigkeit"

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) hat sich der Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit in der Vorgründungsphase in Schleswig-Holstein verschrieben. Das Förderprogramm unterstützt nur Organisationen der Branche Gesellschaft und spezialisiert sich dabei auf die Subbranche Bildung. Maßgebliches Ziel des Programms "Landesprogramm Arbeit - Prioritätsachse A - Existenzgründungen aus Nichterwerbstätigkeit" ist der Ausbau und die Stärkung der Nachhaltigkeit der Unternehmensgründungen und somit deren Beschäftigungspotenzial.

Fördergrundlagen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Es werden sowohl Projekte als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Schleswig-Holstein tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Programm "Landesprogramm Arbeit - Prioritätsachse A - Existenzgründungen aus Nichterwerbstätigkeit" für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Die Förderanträge können bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) per Briefpost oder E-Mail eingereicht werden. Notwendige Antragsformulare sowie Förderrichtlinien per PDF sind auf der Webseite des Fördergebers zu finden.

Das wird im Detail gefördert

Mit der Förderung werden nur Kosten für anfallende Kursgebühren unterstützt. Förderungsfähig ist jedoch nur das Thema Arbeitslose. Die Förderung "Landesprogramm Arbeit - Prioritätsachse A - Existenzgründungen aus Nichterwerbstätigkeit" wird als Zuschuss ausgezahlt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit