LfA Förderbank Bayern – Energiekreditprogramm/Energiekredit Regenerativ

Das Programm fördert Investitionen zur Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energie durch die Vergabe von Darlehen im Freistaat Bayern.
LfA Förderbank Bayern
Königinstraße 17
80539 München

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Die Förderziele des Programms „Bayerisches Energiekreditprogramm/Energiekredit Regenerativ“

Das Förderprogramm der LfA Förderbank Bayern unterstützt Unternehmen, Genossenschaften und Stiftungen, die Projekte zur Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energie durchführen möchten. Dazu gehören Neu- und Modernisierungsvorhaben, Stromversorgung und Digitalisierung im Bereich der erneuerbaren Energie.

Die Förderung fokussiert sich besonders auf die Themen Klimaschutz, Umweltschutz und Energieeffizienz. Förderungen werden in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe finanziert.

Es werden Projekte in einer ungefähren Höhe von 10 Millionen € gefördert. Es können nur Vorhaben mit Gesamtkosten von mindestens 25.000 € unterstützt werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Projektvorhaben gefördert. Investitionen müssen im Freistaat Bayern durchgeführt werden. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt. Anträge werden bei einer Hausbank oder einem Kreditinstitut eingereicht, welche diese an die LfA Förderbank Bayern weiterleiten. Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Antragsformulare können auf der Internetseite des Programms heruntergeladen werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung „Bayerisches Energiekreditprogramm/Energiekredit Regenerativ“ unterstützt Projekte in der Form von zinsvergünstigten Darlehen.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

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Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit