NBank – Verbesserung der Versorgung mit alternativen Treibstoffen

Das Förderprogramm „Verbesserung der Versorgung mit alternativen Treibstoffen“ fördert Versorgungseinrichtungen die alternative Antriebsenergien anbieten.
Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

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Die Förderziele des Programms „Verbesserung der Versorgung mit alternativen Treibstoffen“

Das Programm möchte die Entwicklung und Verbreitung alternativer Treibstoffe voranbringen, um durch die Nutzung klimafreundlicher Antriebstechnologien auf Straße, Schiene und Binnenwasserstraße den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu senken. Die Förderung richtet sich nur an Unternehmen aus der Branche Energie und Umwelt. Klimafreundliche Antriebstechnologien auf Straße, Schiene und Binnenwasserstraße werden mit einem Zuschuss bis zu 50 % und in der Region Lüneburg bis zu 60 % gefördert.

Voraussetzungen für die Förderung

Ausschließlich Projektvorhaben werden gefördert. Fördermittel können von Unternehmen aus der Branche Energie und Umwelt, die in Niedersachsen tätig sind, beantragt werden. Dies gilt nicht für die Förderung von Auslandsprojekten.

Das wird im Detail unterstützt

Gefördert werden Auf- und Ausbau von Tankinfrastruktur zur Versorgung der Binnenschifffahrt und des Straßengüterverkehrs mit alternativen Treibstoffen sowie Infrastruktur zur Versorgung der Binnenschifffahrt mit Landstrom, Modellprojekte im Bahnverkehr mit alternativen Antrieben und elektromobile Maßnahmen im Bereich städtischer Mobilität zur Nutzung alternativer Kraftstoffe im öffentlichen Verkehr und Kommunalverkehr.

Ladeinfrastruktur zur Versorgung des Straßenverkehrs mit Ladestrom (z. B. Ladepunkte für Elektrofahrzeuge) wird nicht gefördert.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

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Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit