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ZBFS – Förderung der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres

Das Förderprogramm vergibt Zuschüsse an Trägereinrichtungen, die junge Erwachsene beim Freiwilligen Sozialen Jahr begleiten.
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Hegelstraße 2 95447 Bayreuth

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Die Förderziele des Programms „Förderung der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres“

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales unterstützt Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres mit Zuschüssen.

Das ZBFS vergibt einen pauschalen Zuschuss in Höhe 28,00 € pro Teilnehmenden und vollem Dienstmonat.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Programm fördert ausschließlich anerkannte Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Um für den Zuschuss in Frage zu kommen, ist es wichtig, dass Freiwilligen ein Taschengeld in Höhe von 180 € monatlich zur Verfügung stellen, wenn Unterkunft und Verpflegung kostenfrei sind. Falls Sachleistungen nicht möglich sind, müssen mindestens 360 € monatlich an die Freiwilligen gezahlt.

Anträge müssen bis spätestens zum 31. Juli des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

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