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MKLLU MV – ​​Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

Die „Förderung der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern“ fördert Fischwirtschaft und Aquakultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Referat 560
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin

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Die Förderziel des Programms „Förderung der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern“

Die „Förderung der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern“ unterstützt die nachhaltige Entwicklung der Fischerei und Aquakultur und die nachhaltige Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten. Sie richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Organisationen, insbesondere Fischer, wissenschaftliche und technische Stellen und Unternehmen aus den Bereichen Aquakultur und Fischerei. Förderbereiche des Programmes umfassen die Unternehmensgründung und Innovationen in den Bereichen:

  • Ökologische Nachhaltigkeit
  • Menschliche und tierische Gesundheit
  • Entwicklung, Vermarktung und Verarbeitung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen Höhe sich nach den förderfähigen Ausgaben bemisst. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Zuschuss kann in einer Höhe von bis zu 49 Prozent gewährt werden, anerkannte wissenschaftliche oder technische Einrichtungen des öffentlichen Rechts können sogar einen Zuschuss in Höhe von 100 Prozent erhalten.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden Projektvorhaben ab einer Investitionshöhe von 5.000 Euro gefördert, in wenigen Fällen sind zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 300 Euro ausreichend. Nur Organisationen aus Mecklenburg-Vorpommern sind berechtigt, Fördergelder zu beantragen. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt. Der Antrag auf eine Förderung kann jederzeit, spätestens jedoch bis zum 30.04.2023 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.

Das wird im Detail gefördert

Förderungsberechtigte Innovationen in den Bereichen nachhaltiger Entwicklung von Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaftsgebieten, Vermarktung und Verarbeitung sind unter anderem:

  • Entwicklung neuer Prozesse, die zum Umweltschutz oder Tierwohl beitragen
  • Entwicklung neuer Zuchtarten oder anderer verbesserter Erzeugnisse
  • Konstruktion und Modernisierung von Anlagen
  • Energieeffizientere und mehrwertsteigernde Ausrüstung und Verarbeitung
  • Weiterbildungsmaßnahmen und bessere Arbeitsbedingungen
  • Erschließen neuer Märkte

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

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Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

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Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit