Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz – Soziale Mietwohnraumförderung

Das Land Rheinland-Pfalz fördert den sozialen Mietwohnungsbau.
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der sozialen Mietwohnraumförderung

Das Land Rheinland-Pfalz fördert den sozialen Mietwohnungsbau. Die Wohnungen sollen für einkommensschwache, ältere oder behinderte Menschen bereitgestellt werden. Neben der Neuerrichtung werden zudem der Kauf von neuem Wohnraum sowie Umgestaltungs- und Erweiterungsmaßnahmen unterstützt. Bei Einhaltung energetischer Standards kann eine Zusatzförderung gewährt werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Vorhabens.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Fördermittel beantragen können Verbände, Vereine und Unternehmen aus ganz Rheinland-Pfalz. Vorhaben im Ausland werden nicht bezuschusst.

Anträge auf Förderung können jederzeit bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingereicht werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung erfolgt in Form eines Grunddarlehens, Zusatzdarlehens und Tilgungszuschusses.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe