KfW Bankengruppe – Altersgerecht Umbauen

Das Förderprogramm widmet sich der bundesweiten Förderung des barrierereduzierenden und einbruchsichernden Umbaus bzw. Kaufs von Wohnraum.
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main

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Die Förderziele des Programms „Altersgerecht Umbauen“

Das Programm der KfW Bankengruppe fördert Maßnahmen, mit denen Barrieren reduziert, der Wohnkomfort erhöht oder in Einbruchschutzmaßnahmen investiert wird.

Die Höhe des Kredits für Umbaumaßnahmen von Wohneinheiten durch das Programm beträgt maximal 50.000 € pro Wohneinheit.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ sieht für Projekte im Ausland keine Förderung vor. Interessierte können Anträge direkt bei der KfW Bankengruppe einreichen. Formulare sowie ein ausführliches Merkblatt werden auf der Webseite der KfW bereitgestellt.

Art der Förderung im Detail

Es können nur Baukosten für den Abbau von Barrieren gefördert werden. Die KfW Bankengruppe vergibt die Förderung als Darlehen.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit