Amt für regionale Landesentwicklung – LEADER-Richtlinie

Die LEADER-Richtlinie unterstützt Bestrebungen zur regionalen Entwicklung in Niedersachsen und Bremen.
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL Braunschweig)
Friedrich-Wilhelm-Straße 3
38100 Braunschweig

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms LEADER-Richtlinie

Die LEADER-Richtlinie der Ämter für regionale Landesentwicklung unterstützt Bestrebungen zur regionalen Entwicklung in Niedersachsen und Bremen. Mit dem Programm sollen ökonomische, soziale, kulturelle und ökologische Aspekte nachhaltig miteinander verbunden werden. Der Fokus liegt dabei auf Schwerpunktbereichen wie Mobilität, Bildung, Einzelhandel und medizinischer Versorgung.

Die Mindesthöhe für Förderungen liegt bei 500 Euro.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Programm unterstützt Maßnahmen von Unternehmen, Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Verbänden, Vereinigungen und Privatpersonen. Fördermittel des Programms werden an Organisationen in Niedersachsen und Bremen vergeben. Es werden nur Vorhaben im ländlichen Raum unterstützt. Projekte im Ausland erhalten keine finanzielle Förderung. Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen bis zu 80 und 90 Prozent.

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens an das jeweils zuständige Amt für regionale Landesentwicklung gestellt werden: ArL Braunschweig, ArL Leine-Weser, ArL Lüneburg und ArL Weser-Ems.

Das wird im Detail gefördert

Diese Maßnahme wird in Form eines Zuschusses ausgezahlt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

K

KfW-Umweltprogramm

Innerhalb des KfW-Umweltprogramms vergibt die KfW-Bankengruppe Darlehen für Projekte und Initiativen des Umwelt- und Klimaschutzes im In- und Ausland.

Förderhöhe

25.000.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe