LASV – Förderung der Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe

Die Förderung der Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe unterstützt anerkannte Altenpflegeschulen in Brandenburg.
Landesamt für Soziales und Versorgung
Dezernat 52
Lipezker Straße 45
03048 Cottbus

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Die Förderziele des Programms „Förderung der Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe“

Das Landesamt für Soziales und Versorgung fördert mit seinem Programm Altenpflegeschulen in Brandenburg. Die Förderung richtet sich nur an Berufsbildungseinrichtungen aus der Branche Pharma und Gesundheit, wobei sie sich auf die Subbranche Pflege und Betreuung fokussiert. Das Programm unterstützt Ausbildungsstätten mit bis zu 440 € pro Schüler pro Monat bis zu einer Gesamtsumme von 15.840 € je Altenpflegeschüler und 5.280 € je Altenpflegehilfeschüler. Zudem gewährt das LASV auf Antrag einmalig im Jahr einen Zuschuss von bis zu 14.000 € für erhöhte Personal- und Sachkosten.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden Personal- und Sachkosten für den Unterricht der Altenpflege- sowie der Altenpflegehilfeausbildung gefördert. Nur staatlich anerkannte Altenpflegeschulen mit Sitz in Brandenburg können Fördermittel beantragen. Die Schulen, die die Förderung des LASV beantragen möchten, dürfen kein Schulgeld erheben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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