Die Förderziele des Programms „Förderung der Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR)“
Das Programm BerFöR vergibt Zuschüsse für Beratungsleistungen von anerkanntes Beratungsunternehmen, die Landwirte, Gärtner oder Winzer zu betrieblichen Fragen beraten.
Die maximale Höhe der Förderung für Beratungen in Einzelbetrieben beträgt 1.500 € im Jahr pro Betrieb und Beratungsbereich. Bei sonstigen Dienstleistungen und Beratungen liegt der Förderhöchstbetrag bei 2.700 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Bayern haben. Der Förderantrag muss bis spätestens zum 31. Oktober für das Folgejahr an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt werden.