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FüAk – Förderung der Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR)

Das Förderprogramm vergibt Zuschüsse für Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung im Bereich Landwirtschaft in Bayern.
FüAk
Abteilung K – Kompetenzzentrum Förderprogramme
Heinrich-Rockstroh-Straße 10
95615 Marktredwitz

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Die Förderziele des Programms „Förderung der Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR)“

Das Programm BerFöR vergibt Zuschüsse für Beratungsleistungen von anerkanntes Beratungsunternehmen, die Landwirte, Gärtner oder Winzer zu betrieblichen Fragen beraten.

Die maximale Höhe der Förderung für Beratungen in Einzelbetrieben beträgt 1.500 € im Jahr pro Betrieb und Beratungsbereich. Bei sonstigen Dienstleistungen und Beratungen liegt der Förderhöchstbetrag bei 2.700 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Bayern haben. Der Förderantrag muss bis spätestens zum 31. Oktober für das Folgejahr an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt werden.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

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Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

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Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit