Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

MS/LSA – Zukunftssichere Ausgestaltung des Arbeitsmarktes in Sachsen-Anhalt

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung von Projekten, die einen positiven Effekt auf den Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt haben.
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Zuwendungen für die Durchführung von Projekten zur zukunftssicheren Ausgestaltung des Arbeitsmarktes in Sachsen-Anhalt (Einzelprojektrichtlinie)

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat sich der Förderung der Durchführung von Projekten zur zukunftssicheren Ausgestaltung des Arbeitsmarktes in Sachsen-Anhalt verschrieben. Maßgebliches Ziel des Programms ist die Entwicklung einer Wirtschaft mit hoher Beschäftigung und ausgeprägtem sozialen und territorialen Zusammenhalt in Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Programm fördert ausschließlich Projektvorhaben. Fördermittel des Programms werden an Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Verbände vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt haben. Projekte im Ausland können keine finanzielle Unterstützung erhalten. Projekte werden mit bis zu 80% der Gesamtsumme bezuschusst.

Interessierte Organisationen müssen zunächst Konzeptvorschläge beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung einreichen. Bei positivem Bescheid erfolgt die Antragstellung anschließend beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Förderfähig sind zum Beispiel:

  • Berufsorientierung für Jugendliche
  • Integration von Jugendlichen in Ausbildung und Beruf
  • Vernetzung regionaler und internationaler arbeitsmarktpolitischer Akteure
  • Förderung von Langzeitarbeitslosen und deren Integration in den Arbeitsmarkt

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

K

KfW-Umweltprogramm

Innerhalb des KfW-Umweltprogramms vergibt die KfW-Bankengruppe Darlehen für Projekte und Initiativen des Umwelt- und Klimaschutzes im In- und Ausland.

Förderhöhe

25.000.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit