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LLUR – Förderung der Kutter- und Küstenfischerei

Die Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei stärkt die Fischereiwirtschaft in Schleswig-Holstein.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

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Die Zielsetzung der Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei

Das Ziel der Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei ist es, die Fischerei in Schleswig-Holstein zu unterstützen. Im Fokus stehen Maßnahmen, die der Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Innovation in der Fischereiwirtschaft dienen. So soll unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit lokaler Fischereiunternehmen gestärkt werden.

Die Fördermittel werden vom Schleswig-Holsteinischen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gemeinsam mit dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zur Verfügung gestellt.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung ist nur für Projekte möglich. Fördermittel können von Unternehmen, Verbänden und Vereinigungen beantragt werden, die in Schleswig-Holstein tätig sind. Für Projekte im Ausland stehen keine Fördergelder bereit. Bis zu 80% der Gesamtausgaben können gefördert werden. Die Antragsstellung erfolgt schriftlich beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Gefördert werden z.B.:

  • Unternehmensgründungen junger Fischer
  • Diversifizierungsmaßnahmen
  • Verbesserung der Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen an Bord von Schiffen
  • Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Fischfang und Arten- bzw. Habitatschutz
  • Energieeffizienzmaßnahmen

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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