Staatskanzlei NRW – Investive Förderung Berufsbildungsstätten überbetrieblicher Ausbiildung

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung von Ausstattungsmaßnahmen an Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung in NRW.
Land Nordrhein-Westfalen
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Stadttor 1
40219 Düsseldorf

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Die Zielsetzung des Programms Investive Förderung von Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich der Förderung von Ausstattungsmaßnahmen an Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen verschrieben. Das Förderprogramm unterstützt nur Organisationen der Branche Gesellschaft und hat sich dabei auf die Subbranche Bildung spezialisiert.

Vorrangiges Ziel des Programms sind Ausstattungsinvestitionen zur Weiterentwicklung von bestehenden überbetrieblichen Berufsbildungsstätten zu Kompetenzzentren von überregionaler Bedeutung. Das Programm fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 200.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Kosten für Projekte von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Programm für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Interessierte Organisationen können Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.

Das wird im Detail gefördert

Es können nur Baukosten gefördert werden. Es wird nur eine Förderung für den Themenbereich Modernisierung gewährt. Die Förderung vergibt Zuschüsse.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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