Bremer Aufbau-Bank – Mietwohnraumförderung

Die Mietwohnraumförderung unterstützt Unternehmen im Raum Bremen, die einen Beitrag zu energieeffizienten und bezahlbaren Mietwohnungen leisten.
Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Referat 73
Contrescarpe 72
28195 Bremen

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Mietwohnraumförderung“

Das Programm fördert die Modernisierung und den Neubau von Mietwohnungen. Der Fokus liegt dabei im Bereich Energie- und Kosteneffizienz.

Als Fördermittel werden maximal 15.000 € je Wohneinheit als Zuschuss oder bis zu 110.000 € Darlehen pro Wohneinheit als Darlehen für den Neubau von Wohnraum mit mehr als zwei Mietwohnungen oder von Mietreihenhäusern bereitgestellt.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Projekte gefördert. Fördermittel können bundesweit von Unternehmen beantragt werden, die in Bremen tätig sind. Projekte im Ausland sind nicht förderfähig. Die Antragsunterlagen werden auf Anfrage per E-Mail zugeschickt. 20 % der geförderten Wohnungen sollen an Menschen vermietet werden, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

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Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

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Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

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Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe