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LLUR – Verarbeitung und Vermarktung Fischerei

Die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse stärkt den Absatz sowie die Industrie der Fischerei in Schleswig-Holstein.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

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Die Zielsetzung der Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse

Durch die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse soll die Fischereiwirtschaft in Schleswig-Holstein in ihrer Produktion und in ihrem Absatz gefördert werden.

Die Förderung wird vom Schleswig-Holsteinischen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume aus vergeben und finanziert sich aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF).

Voraussetzungen für die Förderung

Die Fördergelder können sowohl für Projekte als auch zur Deckung laufender Kosten beantragt werden. Wichtig ist der regionale Bezug zu Schleswig-Holstein. Beantragt werden kann die Förderung von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Verbänden. Bis zu 100% der Ausgaben sind förderfähig.

Förderanträge werden schriftlich an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gerichtet.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Förderfähig sind etwa:

  • Produktions- und Vermarktungspläne
  • Vermarktung von nachhaltigen und umweltschonenden Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
  • Investitionen in die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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E

ECOfit

Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH fördert Projekte im Bereich Umweltmanagement.

Förderhöhe

5.000 €

Antrag

Jederzeit

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