Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH: Landesprogramm Wirtschaft - Internationalisierung (INT)

Mit dem Förderprogramm sollen schleswig-holsteinische Unternehmen zum Engagement bei außenwirtschaftlichen Aktivitäten angeregt werden.
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Lorentzendamm 24
24103 Kiel

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen und Markterschließung im Ausland“ – INT

Das Ziel der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH ist, kleine und mittlere schleswig-holsteinische Unternehmen zur Beteiligung bei außenwirtschaftlichen Aktivitäten zu ermutigen.

Insbesondere werden Beratungsleistungen sowie die Teilnahme an Messen gefördert. Die Höhe der Unterstützung beträgt im Durchschnitt 25.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung können nur kleine und mittlere Unternehmen mit Tätigkeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein beantragen. Es werden ausschließlich Projektvorhaben unterstützt, wobei diese auch im Ausland umgesetzt werden können. Alles Wissenswerte zur Antragstellung, ist auf der Webseite der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH zu finden.

Das wird im Detail gefördert

Bezuschusst werden nur Marketingkosten.

Projekte im Ausland möglich?

Ja

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Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit